Die Gemeindeversammlung hat am vergangenen Sonntag einen neuen Kirchengemeinderat für die nächsten zwei Jahre gewählt.
Gewählt wurden v.l. Silvia Ricanek, Reihe unten v.l. Joachim Maisch, Jan Scheer, Otto Römer, Reihe oben v.l: Tim Bierig, Dr. F. Markus Kaiser, Dr. Claus K. Meyer.
Wir wünschen Euch Gottes Segen für Eure Arbeit und danken Euch für Euren Einsatz für unsere Gemeinde!
Der neue Kirchengemeinderat wird im Gottesdienst am 7. April 2019 um 11 Uhr in sein Amt eingeführt. Herzliche Einladung, zu diesem besonderen Gottesdienst!
Kirchgeld
Die Gemeindeversammlung hat das Kirchgeld beschlossen, das den bisherigen Mitgliedsbeitrag ablöst. Die Höhe des Kirchgeldes kann jeder freiwillig selbst bestimmen. Mit der Einführung des Kirchgeldes gibt es die Möglichkeit zur Selbsteinschätzung des Betrages, der als Kirchgeld gezahlt werden kann.
Anders als in Deutschland finanzieren sich evangelische Auslandsgemeinden nicht aus Kirchensteuern, sondern überwiegend aus freiwilligen Spenden und Kollekten ihrer Mitglieder und Förderer. Wir danken all denen, die durch ihre Spenden und Mitgliedsbeiträge, durch ihre Gebete und durch ihren ehrenamtlichen Einsatz zum Leben unserer Gemeinde beitragen.
Gleichzeitig laden wir zur Mitgliedschaft in unserer Gemeinde ein – verbunden mit der Bereitschaft, die Gemeindearbeit regelmäßig mit einem finanziellen Beitrag zu unterstützen. Dieser Mitgliedsbeitrag wird nun in Form eines Kirchgelds erhoben und ist in Deutschland oder in Thailand als Spende steuerlich absetzbar.
Das Kirchgeld wird grundsätzlich für jedes Gemeindemitglied fällig. Grundlage für das Kirchgeld ist eine freiwillige Selbsteinstufung der Mitglieder am Jahresbruttoeinkommen. Der Kirchengemeinderat hat dafür folgende Stufen festgelegt:
Das bedeutet, dass für Gemeindemitglieder ohne eigenes Einkommen (Kinder, Partnerinnen/Partner) kein Kirchgeld fällig wird.
Die Bibel spricht wiederholt vom „Zehnten“ der Einkünfte, den die Gläubigen an die religiöse Gemeinschaft abgeben sollen – in den (freikirchlichen) Christengemeinden gilt dieses auch heute noch weitgehend als Richtschnur. In Deutschland liegt der Kirchensteuersatz in den meisten Bundesländern bei 9% der Lohn- und Einkommenssteuer. Das Kirchgeld in unserer Gemeinde liegt etwa bei der Hälfte der in Deutschland fälligen Kirchensteuer und ist in der Selbsteinschätzung freiwillig!
Satzungsänderung
Die Gemeindeversammlung hat eine Satzungsänderung vorgenommen. Die Amtsperiode des Kirchengemeinderates wurde von einem auf zwei Jahre hochgesetzt.
Wir danken allen Mitgliedern und Interessierten für ihr engagiertes Mit-Gestalten unserer Gemeinde. Herzlichen Dank!